ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für das CVJM Altstadt-Hostel Lübeck

 

CVJM Lübeck e.V. UStID Nr. DE 135 132 389

CVJM Altstadt-Hostel, Große Petersgrube 11, 23552 Lübeck

Telefon 0451 3999 410 E-Mail info@cvjm-luebeck.de

– nachstehend „Hostel“ genannt –

 

 

1.     Geltungsbereich

                                                         

1.1   Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hostelzimmern, zur Beherbergung und Tagung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hostels.

 

1.2   Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Hostel und dem Gast individuell vereinbart wurden.

 

2.     Zustandekommen des Vertrages

 

2.1   Der Hostelaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Zimmerbuchung), der durch das Hostel angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Zimmerbuchung. Die Bestätigung der Zimmerbuchung erfolgt schriftlich.

 

2.2   Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Hostel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hostelannahmevertrag, sofern dem Hostel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

 

2.3   Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hostels.

 

3.     Preise und Leistungen

 

3.1 Das Hostel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

3.2   Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hostels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hostels gegenüber Dritten.

 

3.3   Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

 

3.4   Die Preise können vom Hostel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hostels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Hostel dem zustimmt.

 

3.5 Rechnungen des Hostels sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hostel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Dem Hostel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hostel eine Mahngebühr von 20,- EUR erheben.

 

3.6   Das Hostel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hostel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hostel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

 

3.7   Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hostels aufrechnen oder mindern.

 

4.     Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes

 

4.1 Das Hostel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

 

Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat das Hostel Anspruch auf angemessene Entschädigung.

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten folgende Stornierungsfristen:

 

  • Einzelreservierungen bis 9 Personen: kostenfrei bis 18:00 Uhr am Anreisetag
  • Gruppenreservierungen ab 10 Personen: kostenfrei bis 12 Wochen vor Anreise. Für spätere Stornierungen behält sich das Hostel vor, eine Entschädigung zu berechnen, welche zwischen 12 und 6 Wochen vor Anreise 25% der Raten, zwischen 6 und 3 Wochen vor Anreise 50% der Raten und ab 3 Wochen vor Anreise 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen beträgt.
  • Exklusivbuchungen des gesamten Hostels: kostenfrei bis 12 Wochen vor Anreise. Für spätere Stornierungen behält sich das Hostel vor, eine Entschädigung zu berechnen, welche zwischen 12 und 6 Wochen vor Anreise 25% der Raten, zwischen 6 und 3 Wochen vor Anreise 50% der Raten und ab 3 Wochen vor Anreise 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen beträgt.

Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hostel kein Schaden oder der dem Hostel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist. Sofern das Hostel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Hostel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Hostel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hostel durch anderweitige Verwendungen der Hostelleistungen erwirbt.

 

4.2   Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies dem Hostel rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

 

4.3   Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern das Hostel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hostel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hostel. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären.

 

5.     Rücktritt des Hostels

 

5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist das Hostel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hostels die Buchung nicht endgültig bestätigt.

 

5.2   Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Hostel gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

5.3   Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls

 

höhere Gewalt oder andere vom Hostel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

 Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; 

 das Hostel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hostelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hostels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hostels zuzurechnen ist;

eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;

das Hostel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hostels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hostels gefährdet erscheinen;

der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft nach § 807 Zivilprozessordnung erteilt, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;

ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird. 

 

5.4 Das Hostel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.

 

5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

 

6. An- und Abreise

 

6.1   Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hostel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

 

6.2   Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

 

6.3   Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hostel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Spätere Abreisen bedürfen der Absprache mit dem Hostel und sind gegebenenfalls kostenpflichtig. Im Falle nicht vereinbarter späterer Abreisen kann das Hostel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%.

 

7.     Haftung

 

7.1   Das Hostel haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Hostel ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

 

7.2   Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

7.3   Das Hostel übernimmt keine Haftung für private Gegenstände, die vom Gast unbeaufsichtigt gelassen, bzw. nicht im Hosteltresor verwahrt wurden.

 

7.4   Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hostel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hostel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

 

7.6   Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

8.     Schlussbestimmungen

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.